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Persönliches Budget

Persönliches Budget
Seit dem 01. Januar 2008 haben Leistungsberechtigte behinderte Menschen einen Anspruch darauf, dass der Leistungsträger ihnen die zustehende Leistung in Form des Persönlichen Budgets gewährt, wenn sie dies beantragen.

Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Es stellt keine neue Leistung, sondern eine neue Form der Leistungserbringung da. Statt der Gewährung einer Sachleistung wird ein Geldbetrag gezahlt – mit dem die/der BudgetnehmerIn seinen/ihren Unterstützungs- oder Rehabilitationsbedarf durch den direkten Einkauf von Leistungen decken kann. Grundsätzlich können alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung unabhängig vom Schweregrad ihrer Behinderung, ihrem Alter oder ihrer Wohnsituation ein Persönliches Budget beantragen. Interessierten, potenziellen BudgetnehmerIn bieten wir an, sie zu beraten und zu unterstützen.

Ansprechpartner:
Heinz-Werner Einhoff
Telefon: 02921 6606 788